Alle entstehenden Kosten werden in der Regel durch die Krankenkasse übernommen. Benötigt wird die Krankenkassenkarte des Patienten. Eine Überweisung ist nicht nötig.
In der Regel werden alle Kosten der Psychotherapie durch die private Krankenkasse oder die Beihilfe übernommen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn in dem Vertrag mit der Krankenkasse die Bezahlung einer psychotherapeutischen Behandlung explizit ausgeschlossen wird.
Als Selbstzahler entfallen formale Antragsverfahren. Die Vereinbarungen werden lediglich in einem Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut geregelt.
Die Privatrechnung wird vom Patienten selbst beglichen. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).